MCC EULA
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
Zuletzt aktualisiert am 27.08.2026
Multi Capture Center (MCC) wird Ihnen von brawur audiovisuelle )) Kommunikation mit Sitz in 26723 Emden, Sachsenstraße 31 ("Lizenzgeber") ausschließlich zur Nutzung gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung lizenziert. Wir sind in Deutschland registriert und haben unseren eingetragenen Sitz in Emden. Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE269587901.
Durch das Herunterladen der lizenzierten Anwendung sowie von Updates (wie in dieser Lizenzvereinbarung erlaubt) erklären Sie, dass Sie mit allen Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden sind und diese Lizenzvereinbarung akzeptieren.
brawur audiovisuelle )) Kommunikation ist allein für die lizenzierte Anwendung und deren Inhalt verantwortlich.
Multi Capture Center (MCC) wird Ihnen nur zur Nutzung gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung lizenziert. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich eingeräumt werden.
1. Geltungsbereich
Diese EULA regelt die Nutzung der Software „MCC“ durch Endnutzer innerhalb der Organisation des Kunden.
Sie ergänzt den zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Mastervertrag.
2. Nutzungsrecht
(1) Endnutzer dürfen die Software ausschließlich im Rahmen:
- dieses Dokuments und
- des Mastervertrags
verwenden.
(2) Jede darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt.
3. Unzulässige Nutzung
Insbesondere ist es untersagt:
- die Software zu vervielfältigen (außer technisch notwendig)
- sie zu vermieten oder zu verleihen
- Reverse Engineering zu betreiben
- Schutzmechanismen zu umgehen
Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit die Lizenzbedingungen einer Komponente Dritter nach Ziffer 5 dem Endnutzer weitergehende Rechte einräumen oder soweit zwingendes Recht entgegensteht. Für die betreffende Komponente gehen diese Rechte den Beschränkungen dieser Ziffer vor.
4. Geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter, einschließlich:
- Marken und Logos
- Dokumentation
- Updates und Erweiterungen
5. Komponenten dritter Parteien
(1) Die Software enthält Komponenten Dritter, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Diese Komponenten sind mit ihren Lizenztexten in der Softwaredokumentation im Verzeichnis LICENSES aufgeführt.
(2) Soweit diese Lizenzbedingungen von dieser EULA oder vom Mastervertrag abweichen, gehen sie für die betreffende Komponente vor. Ziffer 8 Absatz 2 bleibt für die Software im Übrigen unberührt.
(3) Die Software enthält Programmbibliotheken der NVIDIA Corporation, die deren eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Der Endnutzer darf sie ausschließlich als Teil der Software nutzen; er darf sie nicht herauslösen, nicht verändern und nicht dekompilieren oder zurückentwickeln, soweit dies nicht durch zwingendes Recht gestattet ist.
(4) Dritte, deren Komponenten in der Software enthalten sind, sind nicht Partei dieser EULA. Sie übernehmen gegenüber dem Endnutzer keine Gewährleistung und keine Haftung.
(5) Ein Bestandteil der Software steht unter der GNU Affero General Public License, Version 3 oder später. Nach deren Ziffer 13 hat jeder, der den betreffenden Dienst über ein Netzwerk nutzt, Anspruch auf den Quelltext der laufenden Fassung. Dieser ist beim Betreiber der Installation erhältlich.
6. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß:
- der Datenschutzerklärung des Anbieters
- ggf. einer bestehenden AVV
7. Haftung
Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den Regelungen des Mastervertrags.
8. Verhältnis zum Mastervertrag
(1) Diese EULA ist Bestandteil des Mastervertrags.
(2) Im Zweifel hat der Mastervertrag Vorrang.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle Endnutzer Zugriff auf diese EULA haben.
Downloads
-
EULA_2026.pdf 54 KB -
Masterlizenz.pdf 74 KB -
Anlage_1.pdf 62 KB -
Anlage_2.pdf 125 KB